Agentur AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND DATENSCHUTZ

I. Gültigkeit dieser Bedingungen

(1) Die Firma Sonntagnacht GmbH als Agentur für Anwendungsentwicklung, Film und interaktive Medien (nachfolgend Sonntagnacht GmbH genannt) erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten zudem für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Spätestens durch die Entgegennahme der Waren oder Leistungen erklärt die andere Vertragspartei (nachfolgend Kunde genannt) ihr Einverständnis mit der Geltung dieser Bedingungen.

(2) Den allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Einkaufsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit, soweit sie von Bestimmungen dieser AGB zu unserem Nachteil abweichen.

(3) Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen sind nur wirksam, wenn sie mit Sonntagnacht GmbH schriftlich vereinbart werden.

  1. Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote von Sonntagnacht GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Erst Aufträge/Bestellungen an uns stellen Anträge im Sinne von §§ 145ff. BGB dar. Zum Vertragsschluss bedarf es unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung). Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Annahmeerklärung auch durch Rechnungslegung ersetzt werden.

(2) Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.

(3) Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler sind nicht verbindlich und können jederzeit berichtigt werden.

(4) In Angeboten oder Auftragsbestätigungen enthaltene Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichtsangaben und sonstige Leistungsdaten stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, sofern nicht eine bestimmte Beschaffenheit schriftlich ausdrücklich zugesichert wird.

(5) Wir übernehmen keine Gewähr für die Eignung eines Produktes oder einer Dienstleistung zu einem bestimmten Zweck, sofern dies nicht ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt worden ist.

III.  Preise

(1) Als vertraglich vereinbart gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zwischen Vertragsschluss und Erfüllung sind Preisabweichungen von maximal 10 % zulässig, sofern der Kunde ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

(3) Alle Preisangaben verstehen sich, falls nicht anders schriftlich vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Maut, Frachtversicherung, Ein- und Ausfuhrzöllen, Devisenbewirtschaftungskosten sowie der am Tag der Lieferung/Leistung gültigen Umsatzsteuer.

  1. IV. Liefer- und Leistungszeit

(1) Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt folgendes:

  1. Die Angabe von Terminen oder Lieferfristen ist unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
  2. Die Angaben bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Sonntagnacht GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Sonntagnacht GmbH durch Zulieferer und Hersteller und dem Kunden.

 

  1. c. Ist für die Leistung schriftlich eine Zeit vereinbart, so kann Sonntagnacht GmbH im Falle von Leistungshindernissen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhergesehenen Ereignissen, die Sonntagnacht GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen, und die von Sonntagnacht GmbH nicht zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung oder ähnliche Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, gleichgültig, ob diese Ereignisse bei Sonntagnacht GmbH, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten) für die Zeit, in der das Hindernis besteht, die Leistung verweigern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutrete Wenn das Hindernis länger als drei Monate besteht, ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist (mindestens zwei Wochen) berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
  2. Macht Sonntagnacht GmbH in Anwendung von vorstehendem Abschnitt von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch oder tritt Sonntagnacht GmbH von dem Vertrag zurück, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

(2) Eine schriftlich vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, mit dem sich der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. Getroffene Zahlungsvereinbarungen und festgesetzte Teilabrechnungsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

(3) Sofern sich Sonntagnacht GmbH im Schuldnerverzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,25% des Rechnungswertes für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch von höchstens 5% des Rechnungswertes der von Verzug betroffenen Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Sonntagnacht GmbH.

(4) Sonntagnacht GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung.

  1. Annahmeverzug

(1) Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist Sonntagnacht GmbH berechtigt, evtl. Liefer- und Leistungsgegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Sonntagnacht GmbH kann sich hierbei auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.

(2) Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Kunde an Sonntagnacht GmbH als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% der vereinbarten Gegenleistung (Kaufpreis), höchstens jedoch 30,00 EURO, zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann Sonntagnacht GmbH den Ersatz dieser Aufwendungen vom Käufer fordern.

 

(3) Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefer- und Leistungsgegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht annehmen zu wollen, kann Sonntagnacht GmbH vom Vertrag zurücktreten und vom Kunden Ersatz des entstandenen Schadens verlangen. Sonntagnacht GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz pauschal 30% der vereinbarten Gegenleistung (Kaufpreis/Vergütung), mindestens jedoch 100,00 Euro zuzüglich der am Tag der Rechnungslegung gültigen Umsatzsteuer zu fordern.

 

  1. V Liefermengen, Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

Der Kunde hat die Leistungen, überlassene Rohmaterialien, Datenträger und/oder Waren unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mengendifferenzen müssen sofort nach Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen unverzüglich nach Entdeckung bei Sonntagnacht GmbH schriftlich gerügt werden. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Ebenso gilt die Prüfung des Vollmaterials durch Sonntagnacht GmbH als vereinbart.

 

VII. Leistungsort, Gefahrenübergang

(1) Sofern zwischen Sonntagnacht GmbH und dem Kunden keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird, gelten die von Sonntagnacht GmbH geschuldeten Leistungen als Schick- oder Bringschuld. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, zwecks Verbringung das Lager oder die Büroräume von Sonntagnacht GmbH verlassen haben und/oder im Rahmen einer Präsentation an den Kunden übergeben wurde. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Sonntagnacht GmbH stellt keine abweichende Vereinbarung hinsichtlich des Leistungsorts und des Gefahrübergangs dar.

(2) Sendungen bis 500,00 Euro sind ohne Mehrkosten automatisch versichert. Wünscht der Kunde eine Versicherung der höherwertigen Ware, so muss dies auf seiner Bestellung ausdrücklich angegeben werden.

Die Kosten für die Versicherung sind vom Kunden vollumfänglich und allein zu tragen.

VIII. Gewährleistung

(1)   Der Kunde hat die Leistung und Ware sofort nach Erhalt zu prüfen. Der Kunde muss uns den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Lieferung oder Präsentation, schriftlich oder fernschriftlich mitteilen. Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder fernschriftlich mitzuteilen. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt die Leistung und/oder Ware bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht als genehmigt. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt.

(2)   Ist die Leistung oder Ware mangelhaft, so kann der Kunde Nacherfüllung nur in Gestalt der Beseitigung des Mangels verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die mangelhafte Sache und eine genaue Fehlerbeschreibung an Sonntagnacht GmbH zur Fehlerbeseitigung anzumelden und gegebenenfalls bereits übergebenes Rohmaterial bei Sonntagnacht GmbH anzuliefern. Verlangt der Käufer, die Beseitigung des Mangels an einem von ihm bestimmten Ort vorzunehmen, hat er die Kosten für hierdurch zusätzlich erforderliche Arbeitszeit sowie die Reise- und Aufenthaltskosten zu tragen.

(3)   Sonntagnacht GmbH haftet nicht für im Zuge der Mängelbeseitigung eintretende Datenverluste.

 

(4)   Gewährleistungsansprüche verjähren abweichend von § 438 BGB in einem Jahr ab Lieferung, soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB handelt. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und ist Vertragsgegenstand nicht der Kauf gebrauchter Sachen, so verjähren seine Gewährleistungsansprüche binnen zweier Jahre ab Lieferung.

(5)   Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nichtbefolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, soweit der Mangel hierauf beruht.

Gleiches gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder auf Fremdeingriff sowie das eigenmächtige Bearbeiten durch den Kunden zurückzuführen ist.

(6)   Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen für gebrauchstypische Abnutzung und für Verschleißteile, wie etwa Datenträger in Form von CD/DVD o.ä. Speichermedien.

(7)   Unerhebliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keine Gewährleistungsansprüche.

(8)   Gewährleistungsansprüche gegen Sonntagnacht GmbH stehen nur dem Kunden zu. Ihre Abtretung ist ausgeschlossen.

  1. I Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Leistungen, Film- und Tonrechte, Urheberrechte und/oder Waren bleiben Eigentum von Sonntagnacht GmbH (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher, auch streitiger Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit dem Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund (einschließlich der Ansprüche auf Verzugszinsen und auf Zahlung von Kosten der Rechtsverfolgung).

(2) Erwirbt der Kunde durch Verarbeitung von uns geleisteter Waren gemäß § 950 Abs. 1 BGB Eigentum an der neu hergestellten Sache mit der Folge des § 950 Abs. 2 BGB, so räumt es uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der neu hergestellten Sache im Verhältnis des Wertes der von uns geleisteten Waren zum Wert der neuen Sache ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Zu Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen ist er nicht berechtigt. Die aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich aller Nebenrechte und sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Übersteigt der Wert der sicherungshalber abgetretenen Forderungen den Wert der gesicherten Ansprüche insgesamt um 20%, so ist Sonntagnacht GmbH auf Verlangen des Kunden im Umfang der den Wert der gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigenden Sicherung zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl der Sonntagnacht GmbH verpflichtet.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware auf das Eigentum von Sonntagnacht GmbH hinzuweisen und Sonntagnacht GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist Sonntagnacht GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In dem Herausgabeverlangen durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

(6) Im Zuge des Zahlungsverzuges untersagen wir dem Kunden jegliche Art der medialen Nutzung der bereits teils oder ganz gelieferten Leistungen. Dies gilt insbesondere auch für die Untersagung von Film- und Tonrechten sowie evtl. Urheberrechten.

  1. X. Zahlung, Schuldnerverzug des Kunden

(1) Falls nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Arbeitsleistungen aus Dienstleistungen sind nicht skontier fähig.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, im Falle seiner Nichtleistung für jede ihm von Sonntagnacht GmbH nach Fälligkeit seiner Leistung zugegangene Mahnung eine pauschale Mahngebühr von 5,00 € an Sonntagnacht GmbH zu zahlen.

(3) Sonntagnacht GmbH ist berechtigt, auch bei einer abweichenden Tilgungsbestimmung des Kunden Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Der Kunde ist hiervon zu unterrichten.

(4) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach der Einlösung als Zahlung.

(5) Ist eine Leistungszeit vereinbart, so werden abweichend von dieser Vereinbarung alle Forderungen sofort fällig, wenn der Kunde in Schuldnerverzug gerät oder sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält.

(6) Werden Sonntagnacht GmbH Umstände bekannt, die die Leistungsfähigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, so kann Sonntagnacht GmbH nach eigener Wahl Vorleistung des Kunden verlangen oder die Leistung verweigern, bis der Kunde Sicherheit für die Gegenleistung leistet.

 

(7) Sonntagnacht GmbH gewährt kein Skonto, wenn der Kunde mit der Zahlung offener Forderungen gegenüber Sonntagnacht GmbH im Verzug ist.

(8) Die Zahlungen durch den Kunden haben an Sonntagnacht GmbH kostenfrei zu erfolgen. In- und Auslandstransaktionskosten dürfen durch den Kunden an Sonntagnacht GmbH nicht weiterbelastet werden.

(9) Eine Gegenrechnung von Verbindlichkeiten, Gutschriften, Boni, Rabatten und Forderungen ist ausdrücklich untersagt.

  1. XI. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche gegen Sonntagnacht GmbH sind ausgeschlossen, soweit Sonntagnacht GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

XII. Urheberrechte

(1)  Von uns hergestellte und an den Kunden gelieferte Geschmacksmuster (z.B. Grafiken, Layout, Dokumente), gelieferte Programme und dazugehörige Dokumentation (ausgenommen zum Lieferumfang gehörende technische Datenblätter und die vereinbarte Dokumentation) sind nur für den Eigengebrauch des Kunden im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt. Der Kunde darf diese Geschmacksmuster, Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung der von uns gelieferten Leistungen und/oder Waren.

(2)  Das Urheberrecht, insbesondere (aber nicht erschöpfend) Bild- und Tonrechte sowie Quellcode bei Entwicklungen, verbleibt gänzlich bei Sonntagnacht, es sei denn, dass es ausschließlich in Form eines Buyouts oder separater Rechnung an den Kunden übertragen wird.

(3)  Für Leistungen, die Softwareprodukte anderer Hersteller beinhalten, gelten deren Lizenzbestimmungen entsprechend. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarungen haftet der Kunde in voller Höhe für den resultierenden Schaden.

XIII. Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen von Sonntagnacht GmbH zugänglich werdenden Informationen, die eindeutig als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Sonntagnacht GmbH erkennbar und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

(2) Sonntagnacht GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang hiermit erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern.

(3) Die separate Datenschutzerklärung ist in der jeweils aktuellen Fassung bei Sonntagnacht GmbH einzufordern oder im Internet auf der Homepage www.sonntagnacht.de in der jeweils letzten und gültigen Version nachzulesen. Sie gilt als unabdingbarer Bestandteil der AGB und jeglichen Vertragsverhältnisses.

XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Düsseldorf.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart.

(3) Die Beziehungen beider Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

  1. XV. Sonderbestimmungen für Dienstleistungs- und Wartungsverträge

(1)   Der genaue Umfang der Dienstleistungen von Sonntagnacht GmbH ist im jeweiligen Projektvertrag mit dem Kunden festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt Sonntagnacht GmbH die Dienstleistungen während der bei Sonntagnacht GmbH üblichen Geschäftszeiten. Der Kunde wird entsprechend dem jeweiligen Projektvertrag für die termingerechte Bereitstellung der benötigten Daten und Genehmigungen der zur Erbringung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen durch Sonntagnacht GmbH sorgen.

(2)   Grundlage der für die Leistungserbringung von Sonntagnacht GmbH eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des Kunden, wie er auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des Kunden eine Änderung der Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird Sonntagnacht GmbH auf Wunsch des Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

(3)   Leistungen durch Sonntagnacht GmbH, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang gemäß Projektvertrag hinaus in Anspruch genommen werden, werden von Sonntagnacht GmbH nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils bei Sonntagnacht GmbH gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der bei Sonntagnacht GmbH üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den Kunden oder sonstige nicht von Sonntagnacht GmbH zu vertretenden Umständen entstanden sind. Dies gilt insbesondere für von Sonntagnacht GmbH nicht verschuldete Termineinhaltungen durch vom Kunden verschuldetes Fehlen von Datenbereitstellungen und/oder Abnahmegenehmigungen.

(4)   Sofern Sonntagnacht GmbH auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Sonntagnacht GmbH ist nur für die von ihr selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.

(5)   Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch Sonntagnacht GmbH erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich weiter, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang von Sonntagnacht GmbH enthalten sind.

(6)   Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde die zur Erbringung der Dienstleistungen durch Sonntagnacht GmbH erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze, Parkplätze, Be- und Entlademöglichkeiten sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung. Ebenso hat der Kunde für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Der Kunde ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich.

Dies beinhaltet auch die kostenlose Bereitstellung von sicherheitsrelevanten und arbeitsschutztechnischen Schutzvorrichtungen für die Mitarbeiter von Sonntagnacht GmbH. Zugangs- und Sicherheitsfreigaben zur ungehinderten Leistungserbringung durch Sonntagnacht GmbH werden durch den Kunden im Vorfeld der Arbeitsaufnahme durch Sonntagnacht GmbH kostenlos bereitgestellt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern von Sonntagnacht GmbH Weisungen -gleich welcher Art- zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an den von Sonntagnacht GmbH benannten Ansprechpartner (Projektleiter / Product Owner / Scrum Master) herantragen.

(7)   Der Kunde stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von Sonntagnacht GmbH zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der von Sonntagnacht GmbH geforderten Form zur Verfügung und unterstützt Sonntagnacht GmbH auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Kunden, die Änderungen in den von Sonntagnacht GmbH für den Kunden zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit Sonntagnacht GmbH hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.

(8)   Der Kunde wird die an Sonntagnacht GmbH übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass diese bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.

(9)   Der Kunde wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass Sonntagnacht GmbH in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der Kunde stellt sicher, dass Sonntagnacht GmbH und/oder die durch Sonntagnacht GmbH beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim Kunden erhalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.

(10) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von Sonntagnacht GmbH erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die von Sonntagnacht GmbH zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Kunde wird die Sonntagnacht GmbH hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den bei Sonntagnacht GmbH jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.

(11) Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die von Sonntagnacht GmbH eingesetzten Einrichtungen, Technologien und Daten sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der Kunde haftet Sonntagnacht GmbH für jeden Schaden.

(12) Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des Kunden unentgeltlich.

(13) Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen („Change Request“). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Vertragspartner bindend.

(14) Soweit dem Kunden von Sonntagnacht GmbH Softwareprodukte überlassen werden oder dem Kunden die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem Kunden das nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen. Bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk ist für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung von Softwareprodukten auf „Stand-Alone-PCs“ ist für jeden PC eine Lizenz erforderlich.

Für dem Kunden von Sonntagnacht GmbH überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen. Die Rechte des Kunden nach den §§ 40(d), 40(e) UrhG werden hierdurch nicht beeinträchtigt.

Alle dem Kunden von Sonntagnacht GmbH überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.

  1. XV. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist in diesem Falle durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils soweit entspricht, wie dieses rechtlich zulässig ist.

 

Düsseldorf, den 01.09.2019

SONNTAGNACHT GMBH
Königsallee 27
40212 Düsseldorf

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